Managementsysteme

Die Qualität von Zeller+Gmelin hat viele Facetten. Wir überzeugen und begeistern Kunden weltweit durch kompetente, kundenorientierte Beratung und Entwicklung, hochwertige, umweltverträgliche Produkte und anwendungsspezifische Prozesslösungen. Unser Umwelt- und Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert.

Kompromisslose Qualität für unsere Kunden und die Umwelt

Integriertes Managementsystem für Qualitäts- und Umweltstandards

Vorrangiges Ziel ist es, Sie durch maximale Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu überzeugen und zu begeistern. Dazu nutzen wir ein Integriertes Managementsystem (IMS), das sämtliche Qualitäts- und Umweltstandards dokumentiert und dazu beiträgt, Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.

Ganzheitlicher Umweltschutz

Zeller+Gmelin betrachtet die Umweltrelevanz unserer Produkte und Dienstleistungen ganzheitlich, von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur Entsorgung bzw. Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf. Wir kümmern uns um Ihre gebrauchten, flüssigen und festen Medien, den Abtransport Ihrer entwässerten Lackschlämme und entsorgen Ihre gebrauchten Spüllösemittel. Die Umweltverträglichkeit unserer Produkte wird von den Spezialisten unserer Produktentwicklung unter Beachtung der Umweltgesetze und Vorschriften ständig optimiert.

Umfassend zertifiziert

Die Zeller+Gmelin Gruppe ist nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert. Darüber hinaus sind wir Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52KrW Abfallgesetz, zertifiziert durch den TÜV Südwest, Entsorgernummer: H04194780.

Eng vernetzt

Zeller+Gmelin ist Mitglied im Bundesverband Altöl (BVA), im Verband der chemischen Industrie (VCI) sowie im Verband der Schmierstoffindustrie e.V. (VSI).

12. BImSchV

Zeller+Gmelin GmbH & Co.KG ist ein Betriebsbereich im Sinne der BImSchV.
Information der Öffentlichkeit nach § 8a Störfallverordnung.

​​​​​​​Informationspflicht des Letztvertreibers nach §15 Abs. 1 Satz 5 VerpackG

Wir sind nach dem VerpackG zur untentgeltlichen Rücknahme von folgenden (nicht systembeteiligungspflichtigen) Verpackungen verpflichtet:​​​​​​​​​​​​​

  • Transportverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privatend Endverbrauchern als Abfall landen
  • Systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter 
  • Mehrwegverpackungen